erschöpft bist du bis in die knochen: nur kurz
zum see, dann ist auch das zuviel.
— Nadja Küchenmeister

Opium für’s Volk?

Von | 24. Juli 2010 | Kategorie: Die Gesellschaft | Unkommentiert | 837 Aufruf(e)

Am 30. Juni 2010 hat die 14. Bundesversammlung im Reichstag in Berlin einen neuen Bundespräsidenten gewählt, den zehnten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wenn es nach dem Willen einiger geht, könnte diese Wahl gleichzeitig auch die letzte ihrer Art sein.

Nach dem gemeinhin als überraschend empfundenen Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler im Mai 2010 und der anschließend von den Medien intensiv begleiteten Suche nach einem Nachfolger wurden spätestens in dem Moment, in dem der Kandidat Joachim Gauck von einer beeindruckenden Welle der Sympathie durch die verfassungsgemäß kurze Zeit von 30 Tagen vor dem Wahltermin getragen wurde, die Forderungen nach einer Direktwahl des Bundespräsidenten lauter. Gewiss, diesen Wunsch hat es schon länger gegeben, sogar Köhler selbst hatte ihn in mehreren Interviews geäußert. Doch so deutlich vernehmbar ist der Ruf der Befürworter selten erklungen.

Dem Souverän gebührt das letze Wort

Die Kritiker des jetzigen Systems wollen die indirekte Wahl des Staatsoberhauptes durch ein ebenso großes wie unübersichtliches Wahlgremium wie die in Artikel 54 Grundgesetz vorgesehene Bundesversammlung beenden und den Souverän, das Volk – also uns alle –, direkt über diese Personalie abstimmen lassen. Über 60 Jahre hat die Bundesversammlung, an deren Zusammensetzung die Bürger alle fünf Jahre anlässlich ihres regulären Zusammentretens wieder erinnert werden müssen, die deutschen Bundespräsidenten gewählt und so Persönlichkeiten ins Amt verholfen, die jede auf ganz eigene Art Spuren hinterlassen hat. Nun soll die Legitimation durch die „Mitglieder des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden“ nicht mehr ausreichen. Manch ein Bürger mag sich nicht ganz zu unrecht fragen, warum dort Unternehmer, Verleger, Adlige, Schauspieler und andere als Ländervertreter Platz nehmen dürfen, gerade er aber keine Stimme haben soll. Befähigt der Deutsche Fernsehpreis mehr als die Schichtarbeit beim Autozulieferer? Muss man sich erst erfolgreich in einen Bob gesetzt haben, um auch ein Ticket nach Berlin zu bekommen? Oder vermag am Ende das rote Blut der Hausfrau das blaue Blut einer Gräfin auch in der Republik nicht aufzuwiegen? Dahinter steckt auch die Frage: Warum darf ich das hübscheste Model, den besten Sänger, das lesenswerteste Buch und sogar das weichste Toilettenpapier wählen, nicht aber meinen Präsidenten?

Die Direktwahl als Wundermittel gegen Politikverdrossenheit und Parteienstreit

Schaut man sich die Presseberichte im Vorfeld der jüngsten Wahl an, wie um Posten geschachert, um Stimmen gepokert und auf den größtmöglichen Effekt gesetzt wurde, so kann man sich in der Tat fragen, ob der Souverän diese wichtige Frage nicht besser wieder selbst in die Hände nehmen sollte. Immerhin geht es in erster Linie um die Wahl eines fähigen Staatsoberhaupts und nicht darum, ob der Kanzlerin die Koalition zerbricht, die Opposition sich für die nächste Legislatur eine neue Machtoption sichert oder wer mit wem ohnehin noch offene Rechnungen zu begleichen hat. Schon gar nicht sollte es um SMS und Tätowierungen gehen – und doch, all dies spielte eine Rolle. Die Wahl des Bundespräsidenten ist schon qua defintionem eine politische Frage. In ihr zeichnen sich nicht erst seit der Wahl von Christian Wulff Machtzerfall und Machtwechsel ab. Sie spaltet manche Lager und führt andere zusammen. Jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung steht vor einer Gewissensfrage, deren Antwort vielleicht mehr über den eigenen Charakter als über die Qualitäten des Gewählten aussagt. Die Freiheit der Wahl ist ein Recht, das uns die Verfassung einräumt. Nicht weniger ist sie aber auch eine Pflicht. Die Pflicht zuzuhören, Informationen zu sammeln und zu bewerten, Lobeshymnen zu hinterfragen und Schmähungen zu misstrauen. Diesem Ideal innerhalb von weniger als 30 Tagen gerecht zu werden, wenn einem keiner der Kandidaten persönlich bekannt ist und die Mehrheit der Medien sich schnell festgelegt hat, ist keine leichte Aufgabe für die Volksvertreter. Noch schwerer wird sie, wenn mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel das eigene Schicksal auf dem Spiel steht, weil Neuwahlen drohen und das eigene Mandat im Bundestag gefährdet scheint. Könnte das Volk hier nicht weise und schreitschlichtend wirken, könnte es nicht dem Amt des Bundespräsidenten zu neuer Geltung verhelfen? Gesucht wird eine Persönlichkeit, die „über den Parteien steht“, die „Bürgerpräsident“ ist, wie Horst Köhler es gern sein wollte. Vielleicht rührt auch daher sein Wunsch nach einer Direktwahl. Eine Direktwahl soll Heilmittel für die Politikverdrossenheit sein und das höchste Amt im Staate dem Postengeschacher entziehen. Ja viele Kommentatoren scheinen sich sicher, die Bundesversammlung entmündige die Bürger und unterstelle sie dem Kuratel einer selbstreferenziellen Kaste von Berufspolitikern. Es scheint also Zeit für eine Grundgesetzänderung. Es bedürfte nur weniger Worte und Art. 54 wäre neu formuliert: „Das Volk bestimmt das Staatsoberhaupt in direkter Wahl“ – so ist es schon in den USA oder Frankreich guter Brauch.

Vorsicht vor verfassungsrechtlichen Schnellschüssen

Doch hier ist Einhalt geboten, kein Heilsversprechen kann so verheißungsvoll sein, dass es nicht einer kritischen Betrachtung bedürfte. Zunächst sind darum einige Überlegungen verfassungsrechtlicher Art anzustellen. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie, an deren Regierungsspitze ein starker, weil vom Parlament gewählter und getragener Bundeskanzler steht. Daneben hat der Bundespräsident wenig exekutive Aufgaben, die den Rahmen des rein Repräsentativen verlassen. Allein im Ausnahmefall wie anlässlich des Verlustes der Vertrauensfrage oder eines geglückten Misstrauensvotums im Parlament entscheidet er über dessen Auflösung. Normalerweise vertritt er die Bundesrepublik nach außen und nimmt im Inneren Aufgaben eines Staatsnotars wahr, er fertigt die Gesetze aus. In wie weit ihm dabei ein Prüfungsrecht zukommt ist unter Staatsrechtlern umstritten, anerkannt ist aber, dass er eine Evidenzkontrolle vorzunehmen hat. Keiner kann ihm zumuten, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz auszufertigen. Horst Köhler hat einzelnen Gesetzen seine Unterschrift verweigert, schon einige seiner Vorgänger hatten dies getan und stets wurde ihre Entscheidung im Nachhinein als richtig empfunden. Soweit zum Stand des Bundespräsidenten, der politisch im Gegensatz zum Kanzler oder zur Kanzlerin eine untergeordnete Rolle einnimmt. Dies wird durch die Praxis unterstrichen, dass der Regierungschef oder das zuständige Kabinettsmitglied, jegliche Äußerungen des Staatsoberhauptes gegenzeichnen müssen. Durch die Direktwahl des Präsidenten würde sich das Gleichgewicht der Kräfte innerhalb der bundesrepublikanischen Ordnung nachhaltig verschieben. Einem gewählten Parlament stünde dann ein ebenso direkt gewählter Präsident gegenüber. Dieser wäre automatisch stärker als die nur indirekt legitimierte Regierung und würde zwangsläufige aus der Rolle des Staatsnotars fallen, um einen aktiveren Part zu übernehmen. Es ist also nicht möglich, schlicht einige Worte in einem Artikel modifizieren, ohne dass das große Ganze sein Antlitz nachhaltig verändert. Belässt man den Präsidenten in seinem „verfassungsmäßigen Käfig“ so würde man dem Volk außerdem Sand in die Augen streuen und die Politikverdrossenheit – genauer gesagt das Gefühl der Machtlosigkeit – eventuell noch verstärken. Die Bürger dürften zwar wähle, dem so ins Amt Beförderten würde es aber weitgehend versagt bleiben, im Sinne seiner Wähler zu agieren. Solche Aktionen müssten nämlich zwangsläufig in der Tagespolitik Wirkung zeigen, nicht bei der Akkreditierung von Botschaftern oder dem Empfang von Staatsgästen. In Fragen der Tagespolitik soll der Bundespräsident sich jedoch gerade zurückhalten, dies ist das Wesen seines Amtes und eine der Kernideen der Staatsorganisation des Grundgesetzes.

Die Qual der Wahl und kein Ende der “Bevormundung”?

Man kann sich auch zu Recht fragen, wie ein solcher direkt gewählter Präsident überhaupt auf die Wahlzettel käme. Jemand müsste ihn vorschlagen. Ginge es allein nach Sympathie hätten wir eventuell die Wahl zwischen Lena Meyer-Landrut, Günther Jauch und Jogi Löw. Realistischer ist jedoch, dass die Parteien bei der Aufstellung der Kandidaten ein gewichtiges Wort mitzureden hätten. Die Erfahrungen aus den USA und Frankreich beweisen dies. Hier droht also schon der erste Rückschlag für jene vermeintlichen Heiler der Politikverdrossenheit. Aus der Entscheidung für den Lieblingskandidaten würde für den Bürger eher eine Wahl des „geringsten Übels“. Beispiel für solch eine Konstellation sind die jüngsten Bundespräsidentenwahlen in Österreich: Der Amtsinhaber von der SPÖ, Heinz Fischer, hatte nur eine Gegegenkandidatin, die am Rechten Rand des Parteienspektrums stehende, Barbara Rosenkranz von der FPÖ. Letztlich hat die Wahl eventuell mehr Schaden als Nutzen gebracht, denn die Mehrheit der Bürger hatte keine echte (Aus-)Wahl und die Tatsache, dass die einzige Gegenkandidatur aus dem extremen Lager kam, hat diesem übermäßige Aufmerksamkeit gesichert und dem Ansehens Österreichs abermals Schaden zugefügt. Alle Parteien stünden, wollten sie wenigstens eine echte Wahlmöglichkeit eröffnen, auch vor der schwierigen Frage, welche Auswahlkriterien die besten Erfolgsaussichten hätten. Beugt man sich einer momentanen Stimmung oder verfährt man nach dem Muster „bekannt und bewährt“. Anders formuliert: Stellt man eher eine prominente Bischöfin mit einem volksnahen Makel auf oder den altgedienten und eventuell etwas in die Jahre gekommenen Landespolitiker? Beide müssen keine schlechte Wahl sein, doch manchmal lässt sich der Gedanke nicht ganz beiseite schieben, dass einige Medienvertreter dieses Modell der Wahl eventuell auch deshalb favorisieren, weil es ihren Einfluss noch steigern würde und durch Skandale und Polarisierung der Marktanteil am leichtesten gesteigerter wird.

Die Direktwahl als Gefahr für die Würde des Amtes

Die Wahl des Staatsoberhauptes ist jedoch weder die Saalwette von „Wetten, dass …“ noch das Finale von Germany’s next Topmodel. Die Wahl des Bundespräsidenten ist eben kein Schönheitswettbewerb und auch kein Feuerwerk von Überraschungseffekten und Kuriositäten. Es geht darum eine herausragende Persönlichkeit zu finden, die Deutschland im Ausland würdig repräsentiert und nach innen integrative Wirkung entfaltet. Dabei braucht es die Bescheidenheit nicht jeder „Sau, die durchs Dorf getrieben wird“ einen besonders kräftigen Tritt versetzen zu wollen, aber auch den Mut für richtig erachtete Positionen bereits einzunehmen, bevor man die sichere Mehrheit auf seiner Seite weiß. Dabei hat die indirekte Wahl für sich, dass die Polarisierung bezüglich der Kandidaten zu keiner nachhaltigen Spaltung der Bürger führt. Einmal ins Amt gewählt ist der einstige Kandidat dann Präsident aller Deutschen. Umfragewerte für Christian Wulff vor und nach seiner Wahl scheinen diese Aussage abermals zu belegen. Würde man den Bewerbern um das Amt einen Wochen dauernden echten Wahlkampf zumuten, so kämen man auch zur oben aufgeworfenen Frage, ob der Präsident überhaupt eine klassische politische Agenda haben darf. Womit soll ein Bewerber antreten? Sein Programm müsste, um vorzeigbar zu sein, mehr enthalten als – überspitzt formuliert – die Zahl der Kindergärten, die er zu eröffnen gedenkt, der Länder der Dritten Welt, die er besuchen will oder die Bundesverdienstkreuze, die er verleihen möchte. Mit all diesen Gesten kann ein Präsident ohne Zweifel Akzente setzen und Augen öffnen, doch eine eigene handfeste politische Agenda kann daraus nicht werden. Diese zu formulieren und umzusetzen ist Aufgabe der Regierung. Womit man bei einer weiteren Gefahr angelangt, die ein System der Direktwahl mit sich brächte. Die Kandidaten könnten in den Hintergrund treten und die Wahl des Staatsoberhauptes zu einem Stimmungsvotum über die Arbeit von Regierung und Opposition verkommen. Für diese Meinungsbilder gibt es in Deutschland bereits heute genügend Wahlen und darüber hinaus das Mittel der Demoskopie. Die Überparteilichkeit des Bundespräsidenten sollte man dieser Gefahr nicht aussetzen. Wirft man einen Blick auf die momentanen Medienberichte aus Frankreich, so darf man mit Recht auch die Frage stellen, wer einen teuren und aufwändigen Wahlkampf des Direktkandidaten um das Präsidentenamt eigentlich finanzieren würde. Ohne hier allzu sehr in die Tiefe zu gehen, sei nur bemerkt, dass es hierzulande schon Streit darüber gab, wer Sponsor des Sommerfestes im Schloss Bellevue sein darf.

Wahre Mitbestimmung findet auf anderen Ebenen statt

Zusammenfassend noch einige Worte zur Diskussion im Ganzen. Der Wunsch nach einem Präsidenten jenseits der Politik und vor allem der Parteien hat inzwischen fast manische Züge angenommen. Hier ist unter Umständen etwas Gelassenheit anzumahnen, gesucht wird ein Träger für ein von der Verfassung recht schwach ausgestattetest Amt, kein pater patriae und kein Ersatzmonarch. Viele Forderungen nach Überparteilichkeit klingen allzu sehr nach den Argumenten, die man schon anlässlich der Wahl Hindenburgs in das Amt des Reichspräsidenten 1925 hört und weniger nach einer aufgeklärten und gesunden Demokratie. Das Suchen nach Mehrheiten gehört zum Wesen der Demokratie wie der Streit um richtige Positionen. Kein Mensch allein ist die Mehrheit und hat immer die richtige Position. Auch ein Bundespräsident kann dieser Erwartung nicht gerecht werden. Was oft als Geschacher wahrgenommen und beschrieben wird, ist Teil dieses Wettstreites der Ideen. Wichtig ist nur, dass er öffentlich geführt wird und weniger hinter verschlossenen Türen. Dieser Grundsatz wurde, nicht zuletzt bei der jüngsten Kandidatensuche, zu häufig verletzt, so dass ein zum Wesen der Demokratie gehörender Charakterzug plötzlich krankhaft erscheint. Dieser Essay soll kein Votum gegen jegliche Stärkung plebiszitärer Elemente sein, vielmehr soll er zum Nachdenken anregen, ob nicht eine einzelne Sachfrage schlussendlich mehr direkte Auswirkungen auf des Leben jedes einzelnen Bürgers hat, als die Wahl des Staatsoberhauptes. Im Sinne der Gewaltenverteilung des Grundgesetzes sollte man es beim bisherigen Wahlmodus belassen und den Bürgern eher in einzelnen, klar umrissenen Streitpunkten mehr Mitbestimmungsrechte einräumen. Politikverdrossenheit lässt sich am ehesten dann bekämpfen, wenn der Bürger das Gefühl hat, wirklich etwas bewirken zu können und dies kann er bei der Frage des Nichtraucherschutzes oder der Schulpolitik. Der jüngsten Bürgerentscheide in Bayern und in Hamburg beweisen ein erstaunliches Maß an Mobilisierung zeigen aber auch, dass die Befürworter der direkten Demokratie schnell diejenigen sein können, die sich am meisten über die Geister wundern, die sie riefen.

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ist freier Redakteur bei kulturstruktur. Er promoviert gerade an der Forschungsstelle für Europäisches Zivilrecht an der Universität des Saarlandes und schreibt aus dem Grenzbereich zwischen Recht & Politik.
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